MEDIATIONSKANZLEI

Was ist Mediation?

Die Mediation ist eine alternative Methode zur Konfliktlösung (sog. ADR – Alternative Dispute Resolution). Hierbei handelt es sich um ein entformalisiertes außergerichtliches Verfahren auf freiwilliger Basis. Ähnlich wie ein Richter ist der Mediator neutral und unparteiisch. Seine Aufgabe ist es, die Parteien bei der Suche nach einer Konfliktlösung zu unterstützen.
Das Ziel der Mediation ist der Abschluss eines Vergleichs. Dank des Mediationsverfahrens legen die Parteien die Bedingungen für eine zufriedenstellende Vereinbarung selbst fest und vermeiden das Risiko und die Kosten eines Gerichtsprozesses. Mediationsverfahren kommen bei Zivil-, Wirtschafts-, Familien- und sogar Strafsachen zur Anwendung.

Vorteile der Mediation:

Das Mediationsverfahren ist entformalisiert und basiert auf Freiwilligkeit

Die Parteien entscheiden selbst über Vorgehensweise, Zeitpunkt, Ort und Form der Sitzungen sowie die Person des Mediators.

Es hängt von den Parteien ab, ob die Gespräche weitergeführt oder abgebrochen werden.
Mediation bedeutet Dialog – es geht um die Suche nach zufriedenstellenden und für beide Parteien günstigen Lösungen.

Ein erfolgreiches Mediationsverfahren erfordert guten Willen und Kompromissbereitschaft.

 

Das Mediationsverfahren garantiert Entscheidungsfreiheit, Sicherheit und Diskretion

Es hängt allein von den Parteien ab, ob ein Vergleich geschlossen wird und mit welchem Inhalt.

Ein rechtswirksam eingeleitetes Mediationsverfahren unterbricht den Lauf von Verjährungsfristen.

Durch den Vergleichsabschluss wird das Risiko minimiert, den Prozess zu verlieren.

Die Gesprächsinhalte im Rahmen des Mediationsverfahren sind geheim und können in einem späteren Prozess nicht verwendet werden.

Mediationsverfahren sind zeitsparend und effektiv

Die meisten Vereinbarungen im Rahmen von Vergleichen werden freiwillig umgesetzt. Falls ein Vergleich nicht realisiert wird, kann die betroffene Partei bei Gericht eine Bestätigung des Vergleichs einschließlich Vollstreckbarkeitsklausel beantragen, um die Vollstreckung einleiten zu können.

Zeit ist Geld – die Lösung eines Streitfalls zu akzeptablen Bedingungen heute ist üblicherweise günstiger, als einen langjährigen Prozess mit unsicherem Ausgang und hohen Gerichts- und Prozessvertretungskosten zu führen.

Mediationsverfahren schaffen Freiheit – wörtlich und im übertragenen Sinne

Wörtlich: die Novelle des polnischen Strafrechts sieht die Möglichkeit vor, ein Verfahren gegen einen Täter einzustellen, der sich mit dem Opfer im Rahmen eines Mediationsverfahrens versöhnt hat. Im übertragenen Sinne: die Parteien legen den Inhalt der Vereinbarung selbst fest und sind nicht an ein Klagebegehren oder die Gesetzesvorschriften gebunden.

Mediationsverfahren sind grenzüberschreitend möglich

Die Vergleichsparteien sind nicht an das lokale Recht gebunden; im Ausland lebende Beteiligte vermeiden unangenehme Ladungen zu fremden Gerichten, die für sie unbekanntes Recht anwenden.

Mediationsverfahren sind „in”

Das europäische Recht und der polnische Gesetzgeber werben für Mediationsverfahren. Die geänderten Vorschriften sehen vor, dass ein Mediationsverfahren jeweils vor der Einreichung eines Falls bei Gericht stattfinden sollte. Einer Partei, die ohne vorherigen gütlichen Einigungsversuch eine Klage einreicht, können die Prozesskosten auferlegt werden – und zwar unabhängig vom Ausgang des Prozesses.

Als Mediatorin stehe ich auf der Liste des Mediationszentrums (Centrum Mediacyjny) der polnischen Rechtsanwaltskammer und des Zentrums für Mediation und Schiedsverfahren (Centrum Mediacji i Arbitrażu) der Industrie- und Handelskammer in Krakau und bin zudem auf der Mediatorenliste für Zivil- und Strafsachen des Bezirksgerichts in Krakau vermerkt.

Ich habe zahlreiche Schulungen zum Thema Mediation absolviert und habe u.a. an einem von erfahrenen Mediatoren geleiteten Workshop in Großbritannien teilgenommen.

Ich spreche Polnisch, Englisch, Französisch, Russisch, Deutsch und Spanisch.
Die Themen Berufsethik und Wahrung des Berufsgeheimnisses stehen bei mir an oberster Stelle.

Vorteile von Mediationsverfahren bei Zivil-, Wirtschafts- und Familiensachen

Einen Gerichtsprozess kann man entweder gewinnen oder komplett verlieren. Bei größeren Fällen oder wenn das Ergebnis für die Partei sehr wichtig ist, lohnt sich das Risiko nicht immer. Kompromisse schließen das Risiko aus. Darüber hinaus kann das Problem so endgültig gelöst werden, ohne in ständiger Unsicherheit auf die nächsten Sitzungstermine und Entscheidungen von Zweitinstanzen warten zu müssen. Die Kosten mehrjähriger Gerichtsprozesse sind deutlich höher, als die Aufwendungen für ein Mediationsverfahren.

Ein Mediationsverfahren bietet die Chance, die Kommunikation zwischen den verstrittenen Parteien wiederherzustellen. Bei der Suche nach einem Kompromiss können die Parteien ihre Kontakte frei regeln – unabhängig von den bei Gerichtsverfahren üblichen Beschränkungen. So können alle Elemente der Vereinbarung frei diskutiert werden, wie etwa Höhe der Zahlung, Zahl der Raten, Zahlungsfristen. Die Vereinbarung muss sich nicht auf Geld beschränken – die Parteien können zudem Ersatzleistungen vereinbaren oder die Bedingungen einer zukünftigen Zusammenarbeit neu verhandeln.

In jeder auf Dauer angelegten Beziehung (egal ob Zusammenarbeit, Familie oder Nachbarschaft) ist es wichtig, auf die Zukunft zu bauen. Ein für eine der Parteien ungünstiges Gerichtsurteil bietet deutlich schlechtere Zukunftsperspektiven, als ein gemeinsam erarbeiteter Vergleich.

Mediationsverfahren in Strafsachen

Die Novelle des polnischen Strafprozessrechts hat zu einer Verschiebung der Prioritäten geführt. Anstatt zu strafen liegt der Schwerpunkt des Verfahrens nun auf der Versöhnung zwischen Täter und Opfer.

Im Rahmen des Mediationsverfahrens vereinbaren Täter und Opfer gemeinsam eine Wiedergutmachung des entstandenen Schadens bzw. Leidens, das durch die Straftat verursacht wurde. Ein Mediationsverfahren ist sowohl während des Vor- als auch des Hauptverfahrens möglich. Falls eine Versöhnung erreicht wird, kann das Gericht auf entsprechenden Antrag hin das Strafverfahren einstellen. Dieses Privileg steht Personen offen, die bisher noch nicht für vorsätzliche Straftaten unter Anwendung von Gewalt bestraft wurden, bei Delikten mit einem Strafmaß von bis zu 3 Jahren Gefängnis, Vermögensdelikten mit einem Strafmaß von bis zu 5 Jahren Gefängnis sowie Delikten gemäß Art. 157 § 1 des polnischen Strafgesetzbuchs, d.h. Beeinträchtigung der Körperfunktionen oder Schädigung der Gesundheit.

Dank der Versöhnung mit dem Opfer können Verursacher der oben genannten Delikte also eine Vorstrafe vermeiden; der Geschädigte hingegen umgeht den Stress im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Strafverfahren, erfährt Gerechtigkeit und erhält eine sofortige Entschädigung für das erfahrene Leid bzw. den entstandenen Schaden.

Sowohl der Geschädigte als auch der Täter können ein Mediationsverfahren beantragen und einen Mediator benennen.

Kosten des Mediationsverfahrens

Die Vergütung des Mediators wird individuell vereinbart.
Bei Strafsachen, wenn das Mediationsverfahren im Auftrag des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft geführt wird, wird die Vergütung des Mediators von der Staatskasse übernommen.
Hierbei ist folgendes zu berücksichtigen: wenn das Mediationsverfahren bei Zivilsachen während eines bereits laufenden Prozesses zu einem Vergleich führt, erstattet das Gericht den Parteien 3/4 der bezahlten Klagegebühr zurück. In gesamter Höhe wird die Gebühr erstattet, wenn der Vergleich vor Eröffnung der Verhandlung abgeschlossen wird.

Informieren lohnt sich!